Körperliche Unversehrheit

„Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen. Kraft Gesetzes kann die körperliche Unversehrtheit jedoch eingeschränkt werden, wodurch es beispielsweise ermöglicht wird, potentiellen Straftätern zur Tatsachenfeststellung Blutproben zu entnehmen (§ 81a StPO) oder im Seuchenfall einen angeordneten Impfzwang (§ 20 Abs. 6 IfSG) durchzusetzen.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_k%C3%B6rperliche_Unversehrtheit

Ärzte für individuelle Impfentscheidung sprechen sich gegen Impfzwang aus:

https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/stellungnahme-masernschutzgesetz-offener-brief-an-jens-spahn.html

Der von Herrn Span behauptete Masernnotfall liegt offensichlich nicht vor.

Hier ist eine verfassungswidrige Gesetzesvorlage in Vorbereitung.

Das höchste Gut der köperlichen Unversehrheit wird nur in Unrechtstaaten mißachtet. Es sollten in Deutschland besonders hohe Anforderungen für derartige Eingriffe gestellt werden. Wir lassen und von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache überraschen.