Generelle Impfpflicht durch Mehrfachimpfstoff

Die Apothekerzeitung hat sich mit der Frage befasst, ob ein Monoimpfstoff für Maser importiert werden soll in Anbetracht der nun verabschiedeten Impflicht.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, monovalente Masernvakzine zu importieren – in der Schweiz kommt ein von

für das Unternehmen  Berna zugelassener monovalenter Impfstoff in geringer Dosenzahl zum Einsatz. Die Fachinformation dazu findet man online unter dem Namen Measles Vaccine (live). Produzieren soll den Impfstoff das Serum Institute of India.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/08/29/kein-bedarf-an-masern-monoimpfstoffen/chapter:2

Kommentar:

Hier wird von Herrn Span eine generelle Impfpflicht ohne Notwendigkeit gegen mehrere Kinderkrankheiten eingeführt.

Dafür reicht der Gesetzentwurf jedoch nicht aus. Ob das Gesetz insgesamt überhaupt vor dem Bundesverfassungsgericht und der Menschenrechtskonvention Bestand haben wird ist mehr als fragwürdig.

Unzweifelhaft wird durch das Gesetz das Recht des Kindes auf harmlose Kinderkrankheiten, sowie auf Schutz vor Eingriffen des autoritären Staates verletzt.

Jedes Kind hat ein Recht auf ein gesundes Abwehrsystem. Dieses Recht wird durch die Unterdrückung von harmlosen Kinderkrankheiten verletzt.

vgl. Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrecht