kostenpflichtige Angebote

Hier sind alle alten Beiträge mit einem Passwort versehen. Sie werden gelegentlich überprüft und überarbeitet.

Wer Interesse hat diese zu lesen kann das gegen einen Unkostenbeitrag von 100 Euro einmalig machen.

Dazu bitte ich die e-mail Adresse und den Namen mitzuteilen, die Bankverbindung wird zugesendet. Danach wird das Passwort übermittelt.

Weiteres kostenpflichtiges Behandlungsangebot:

Wer ärztliche Unterstützung bei der homöoapthischen Mittelfindung benötigt, kann dies gegen einen Unkostenbeitrag ab 120 Euro pro Mittelfindung bei Akuterkrankungen erhalten.

Voraussetzung ist, das der hilfesuchende Patient bei einem Schulmediziner alle erforderlichen Untersuchungen machen läßt und durch diesen schulmedizinisch bei der homöopathischen Behandlung betreut wird. Die Behandlung kann dann auch über Skype oder andere Vidoeoportale erfolgen. Weitere Einzelheiten auf Anfrage.

Fernbehandlung ist nur eingeschränkt möglich, soweit der persönliche Kontakt durch den Hausarzt gewährleistet ist und Homöopathie nur als Zusatzangebot anzusehen sein sollte.

Dieses Angebot setzt also den personlichen Kontakt zum Hausarzt als Voraussetzung der homöopathischen Mittelfindung bei Fernbehandlung voraus. Soweit Patienten in die Praxis kommen, liegt keine Fernbehandlung vor.

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Recht/HinweiseErlaeuterungenFernbehandlung.pdf

2. § 7 Abs. 4 Satz 2 MBO-Ä: Einsatz von Kommunikationsme-dien „2Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend ein-setzen.

Satz 2 stellt klar, dass die Kommunikationsmedien den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt grundsätzlich ergänzen und nicht ersetzen.

Ärztinnen und Ärzte dürfen unterstützend über Kommunikationsmedien ärztlich beraten und behandeln, soweit mindestens einer oder einem an der Behandlung beteiligten Ärztin oder Arzt die Patientin oder der Patient sowie der krankhafte Zustand bzw. die Beschwerden aufgrund einer persönlichen Untersuchung bekannt sind. Das bedeutet, dass mehrere Ärzte in die Behandlung eingebunden sein können, ohne dass bei diesen ein unmittelbarer Patientenkontakt gegeben sein muss. Auch darf eine in unmittelbarem Arzt-Patienten-Kontakt begonnene Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien fortgesetzt werden.

Update Corona:

Die Fernbehandlung bei Verdacht auf Corona ist möglich, wenn ein positives Testergebnis vorliegt und eine Zusatzbehandlung Homöopathie gewünscht wird. Die Erkrankung muss dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.

Zur Impfaktion: Eine homöpathische Zusatzbehandlung ist auch bei der Impfung möglich.

Der Kontakt bei Fernbehandlung wird über Skype hergestellt, auch Zoom ist möglich.